
internationales Arbeitsrecht, Oberbegriff, unter dem zwei Rechtsgebiete zusammengefasst werden, das sind 1) die Rechtsgebiete, die einheitlich in mehreren Staaten gelten, und 2) die Regelungen, die festlegen, welches Recht auf das konkrete Arbeitsverhältnis Anwendung findet. In mehreren Staaten einh...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.